...sie werden getragen von einem bzw. mehreren Unternehmen, die als Verein oder GmbH die Beaufsichtigung der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber vornehmen.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge, die er dem Arbeitnehmer zugesagt hat, an die Unterstützungskasse bzw. kann auch der Arbeitnehmer Einzahlungen durch Entgeltumwandlung vereinbaren.
Gerade aus steuerlichen Gründen sind für besserverdienende Angestellte und Geschäftsführer Unterstützungskassen als Altersvorsorge besonders attraktiv.